Ab dem Jahr 2025 wird die KoopGem Bremen folgende Änderungen bei der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vornehmen:
-> Künftig nur noch eine Förderrunde
Ab 2025 wird es nur noch eine Förderrunde pro Jahr geben. Abgabefrist ist immer der 15. Februar!
Gruppen, die sich neu gegründet haben und nach bisheriger Bremer Regelung berechtigt gewesen wären, einen Förderantrag in der 2. Runde zu stellen, können gegebenenfalls nach vorheriger Beratung durch die zuständige Kasse eine Anschubfinanzierung erhalten.
-> Neue Zusammensetzung der Förderbeträge
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Bremen und Bremerhaven für die Selbsthilfegruppen (SHG) und Landesorganisationen (LO) setzen sich ab 2025 zusammen aus einem
- Basisbetrag (gültig für alle SHG und LO in Bremen und Bremerhaven) sowie
- Zuschlägen auf der Grundlage von abgestimmten Förderkriterien, die in der Antragsprüfung „bepunktet“ werden. Für jeden zusätzlichen Punkt wird ein für die SHG und LO festgelegter Betrag aus den zur Verfügung stehenden Mitteln errechnet.
- Basisbetrag und Zuschläge ergeben den Richtwert für die Gesamtförderung der SHG/LO.
Zu beachten:
- Liegen der Basisbetrag und die errechneten Zuschläge unter der beantragten Fördersumme der SHG/LO, wird pro Antrag entschieden, den Betrag bis zur beantragten Summe im Einzelfall gegebenenfalls „aufzustocken“.
- Liegen der Basisbetrag und die errechneten Zuschläge über der beantragten Fördersumme der SHG/LO, kann selbstverständlich wie bisher nur bis zur beantragten Summe gefördert werden.
- Ziel der veränderten Bewertung/Prüfung der Anträge ist eine möglichst sachgerechte Aufteilung der vorhandenen Fördermittel.
Zentrale Förderkriterien:
- Art der Erkrankung (je nach Mehraufwand und auf der Grundlage des für die Selbsthilfeförderung gültigen Krankheitsverzeichnisses)
- Anzahl der Mitglieder der SHG/LO insgesamt
- Anzahl der Gruppentreffen pro Jahr
- Durchschnittliche Teilnehmerzahl pro Gruppentreffen
- Anzahl der Gruppen
- Besteht eine Förderung durch die öffentliche Hand?
- Ist die SHG/LO in mehreren Bundesländern tätig?
- Anteil der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit gemäß §20h SGB V am gesamten Tätigkeitsspektrum des Antragstellers
Die „Abfrage“ der genannten Förderkriterien wird, soweit nicht schon vorhanden, in die ab 2025 gültigen neuen Antragsformulare übertragen. Das Jahr 2025 dient der Erprobung der Förderkriterien, Änderungen zum Förderjahr 2026 sind daher möglich.
-> Auflistung regelmäßiger Veranstaltungen
Ergänzend wird den neuen Anträgen eine Vorlage für geplante regelmäßige Veranstaltungen beigefügt. Fördermittel für regelmäßig stattfindende Veranstaltungen müssen, lt. GKV Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, mit dem Antrag auf Pauschalförderung gestellt werden. Die Vorlage soll den Antragstellern die Planung und den Krankenkassen die Prüfung erleichtern.
-> Weniger Unterschriften
Die neuen Antragsformulare werden weniger Unterschriftenfelder enthalten, die das Ausfüllen hoffentlich zusätzlich erleichtern.