Krankenkassenindividuelle Projektförderung
In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung beinhaltet die krankenkassenindividuelle Projektförderung zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen bzw. Aktivitäten, die zielorientiert ausgerichtet sein sollen. Sie sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben begrenzt sein. Solche Maßnahmen und Aktivitäten werden nachfolgend Projekte genannt. Projekte können auch mehrjährig bzw. überjährig laufen. Wenn sie allerdings z.B. jährlich wiederholt werden, sind sie in der Pauschalförderung zu beantragen.
Projekte können z.B. sein
- Vorträge von Referent:innen
- Selbsthilfetage
- Gruppenspezifische Informationsmaterialien,
- Fachworkshops oder Fachtagungen (bei bundes- bzw. landesweiter Ausrichtung der Workshops oder Tagungen sind die Kosten über den Bundesverband bzw. den Landesverband zu beantragen)
- besondere Aktivitäten (Modellcharakter) mit eindeutigem Gesundheitsbezug
Ausgeschlossen von einer Förderung sind reine Freizeitaktivitäten wie z. B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen, Verpflegungskosten oder Leistungen der GKV, die nach anderen Rechtsgrundlagen erstattet werden, wie z. B. Präventionskurse, Funktionstraining und Rehabilitationssport.
Die Antragstellung erfolgt, wie bei den Pauschalanträgen, bei der zuständigen Krankenkasse. Der Projektantrag muss eine Projektbeschreibung enthalten und die für das Projekt benötigten Fördermittel sind nachvollziehbar und realistisch darzustellen und zu beziffern.
Wir empfehlen, sich bei Bedarf vor der Antragsstellung mit der jeweils zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Die Ansprechpartner:innen finden Sie hier.