Headerbild Zahnrad

Begriffsbestimmung

Unter gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen werden freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen verstanden, deren Aktivitäten sich auf eine gemeinsame Bewältigung eines bestimmten Krankheitsbildes, einer Krankheitsfolge und/ oder auch psychischer Probleme richten, von denen sie entweder selbst oder als Angehörige betroffen sind. Sie werden nicht von professionellen Experten (z.B. Ärzt:innen oder Mitarbeiter:innen aus anderen Gesundheits- oder Sozialberufen) geleitet. Dies schließt eine gelegentliche Hinzuziehung von Experten zu bestimmten Fragestellungen nicht aus.

Gefördert werden können Selbsthilfegruppen, wenn beispielsweise:


Ihre Selbsthilfegruppe

  • mindestens sechs Mitglieder umfasst,
  • eine verlässliche und kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit, z.B. regelmäßige Treffen, nachweist,
  • offen für neue Mitglieder ist,
  • ehrenamtlich und ohne professionelle Leitung arbeitet,
  • über ein eigenes Konto für die Zwecke der Gruppe verfügt.

Für neue Selbsthilfegruppen:

  • Sie haben ein Gründungstreffen durchgeführt und protokolliert
  • ihre Existenz und ihr Gruppenangebot sind in geeigneter Weise veröffentlicht bzw. bekannt gemacht (z.B. bei der örtlichen Selbsthilfekontaktstelle und/oder in der regionalen Presse),