Unter gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen werden freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen verstanden, deren Aktivitäten sich auf eine gemeinsame Bewältigung eines bestimmten Krankheitsbildes, einer Krankheitsfolge und/ oder auch psychischer Probleme richten, von denen sie entweder selbst oder als Angehörige betroffen sind. Sie werden nicht von professionellen Experten (z.B. Ärzt:innen oder Mitarbeiter:innen aus anderen Gesundheits- oder Sozialberufen) geleitet. Dies schließt eine gelegentliche Hinzuziehung von Experten zu bestimmten Fragestellungen nicht aus.
Gefördert werden können Selbsthilfegruppen, wenn beispielsweise:
Ihre Selbsthilfegruppe
- mindestens sechs Mitglieder umfasst,
- eine verlässliche und kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit, z.B. regelmäßige Treffen, nachweist,
- offen für neue Mitglieder ist,
- ehrenamtlich und ohne professionelle Leitung arbeitet,
- über ein eigenes Konto für die Zwecke der Gruppe verfügt.
Für neue Selbsthilfegruppen:
- Sie haben ein Gründungstreffen durchgeführt und protokolliert
- ihre Existenz und ihr Gruppenangebot sind in geeigneter Weise veröffentlicht bzw. bekannt gemacht (z.B. bei der örtlichen Selbsthilfekontaktstelle und/oder in der regionalen Presse),