I. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Antrag auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung 2025 (pdf)
Verwendungsnachweis für kassenartenübergreifende Pauschalförderung 2024 (über 750,01 EUR) (pdf)
Allgemeine Nebenbestimmungen 2025 (pdf)
Im Land Bremen trifft sich die KooperationsGemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Bremen zu einer Vergaberunde im Jahr mit der Antragsfrist 15. Februar.
Die 2. Vergaberunde im Herbst entfällt ab dem Jahr 2025. Gruppen, die sich neu gegründet haben und nach bisheriger Bremer Regelung berechtig gewesen wären, einen Förderantrag in der 2. Runde zu stellen, können gegebenenfalls nach vorheriger Beratung durch die zuständige Kasse eine Anschubfinanzierung erhalten.
- Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen fristgerecht zum 15. Februar des laufenden Förderjahres bei der zuständigen Kasse eingereicht werden.
- Der Nachweis über die Mittelverwendung des Vorjahres ist Bestandteil des Antrags und die Voraussetzung für eine erneute Förderung. Eine Ausnahme bilden Erstanträge.
- Die Entscheidung über die kassenartenübergreifende Pauschalförderung an die Selbsthilfegruppen erfolgt schriftlich, spätestens zum 30. April eines Jahres.
- WICHTIG: Bitte beantragen Sie bereits bis zum 15. Februar alle in diesem Jahr voraussichtlich anfallenden Kosten auch für Veranstaltungen, die Sie regelmäßig planen oder an denen Sie oder Gruppenmitglieder regelmäßig teilnehmen (z.B. Fahrt zur Jahresversammlung des Bundesverbandes).
II. Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Antrag auf krankenkassenindividuelle Projektförderung 2025 (pdf)
Verwendungsnachweis für krankenkassenindividuelle Projektförderung 2024 (pdf)
Allgemeine Nebenbestimmungen 2025 (pdf)
Die KooperationsGemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Bremen hat sich kassenübergreifend auf ein einheitliches Antragsformular verständigt. Über eine Projektförderung entscheiden die Kassen grundsätzlich individuell.
- Die Antragstellung erfolgt, wie bei den Anträgen auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung, bei der für die Postleitzahl zuständigen Krankenkasse.
- Für die Antragstellung von zeitlich begrenzten Projekten in der Selbsthilfeförderung gibt es keine Fristen, sie muss aber rechtzeitig, möglichst vier Wochen vor dem Beginn des Projektes vor Durchführung des Projektes erfolgen.
- Dem Antrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung und eine Kostenkalkulation (z.B. belegt durch Kostenvoranschläge) beigefügt werden. Ein Eigenanteil der Gruppe von 10% der Antragssumme ist obligatorisch.