Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die zielorientiert ausgerichtet sind. Sie sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein.
Solche Maßnahmen und Aktivitäten werden Projekte genannt. Projekte können auch mehrjährig bzw. überjährig laufen. Bei den Projekten handelt es sich um Aktivitäten, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen, wie z. B. besondere Aktivitäten (Modellcharakter) mit eindeutigem Gesundheitsbezug. Wenn sie allerdings z.B. jährlich wiederholt werden, sind sie in der Pauschalförderung zu beantragen.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind reine Freizeitaktivitäten wie z. B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen oder Leistungen der GKV, die nach anderen Rechtsgrundlagen erstattet werden, wie z. B. Funktionstraining und Rehabilitationssport.
Mit dem Projektantrag sind die gesamten geplanten Einnahmen und geplanten Ausgaben für das Projekt (Finanzierungsplan) vorzulegen. Im Finanzierungsplan sind die für das Projekt benötigten Fördermittel nachvollziehbar und realistisch darzustellen und zu beziffern.
Es wird empfohlen, sich vor Antragsstellung mit der zuständigen Krankenkasse/ dem jeweiligen Krankenkassenverband in Verbindung zu setzen.
Die Förderung eines Projektes einer Selbsthilfekontaktstelle im Land Bremen über die KooperationsGemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Bremen ist möglich, sofern das Projekt der Selbsthilfe im Land Bremen insgesamt zugutekommt. Im Vorfeld einer Antragstellung empfiehlt sich auch hierbei die Kontaktaufnahme zu der KooperationsGemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Bremen.