Unter Selbsthilfeorganisationen werden gesundheitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landes- und Bundesebene verstanden, die auf ein bestimmtes Krankheitsbild oder eine gemeinsame Krankheitsfolge ausgerichtet sind und die im Vergleich zu Selbsthilfegruppen meist größere Mitgliederzahlen aufweisen.
Gefördert werden können Selbsthilfeorganisationen, wenn beispielsweise:
Ihre Selbsthilfeorganisation
- über die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.) verfügt,
- zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben einen Mitgliedsbeitrag erhebt,
- über weitere Strukturen auf Ortsebene (in der Regel mind. 4 regionale Selbsthilfegruppen) verfügt. Ausnahmen sind für Selbsthilfeorganisationen im Bereich der seltenen Erkrankungen möglich,
- einmal jährlich ein persönliches Zusammentreffen für ihre Mitglieder organisiert,
- ehrenamtliches und/oder hauptamtliches Personal beschäftigt,
- Gemeinnützigkeit nachweist.
Ihre rechtlich unselbstständige Untergliederung von Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene im Land Bremen
- erkennbar eigene Landesaufgaben wahrnimmt,
- einen eigenen Namen (keine Privatperson) führt.
- sich demokratisch gegründet und ihre Existenz dokumentiert (Gründungsprotokoll) hat,
- eine ausreichende Präsenz für die Betroffenen in Bremen und Bremerhaven sicherstellt,
- Strukturen mit geregelten Verantwortlichkeiten nach (Vorstand/ Mitgliederversammlung etc.) nachweist,
- einen landesbezogenen Haushaltsplan vorlegt und eine überprüfbare (landesbezogene) Kassenkontenführung nachweist.
Darüber hinaus gelten beispielsweise folgende Fördervoraussetzungen:
- Die Strukturen Ihrer Organisation weisen einen klaren Gesundheitsbezug auf und werden durch Betroffenenkompetenz getragen.
- Ihre wichtigste Arbeitsform ist der persönliche Austausch und die gegenseitige Unterstützung, Motivation und Lebenshilfe von Betroffenen und deren Angehörigen.
- Die Aktivitäten Ihrer Organisation sind auf die Bewältigung chronischer Krankheit und/oder Behinderung ausgerichtet.
- Sie bieten Unterstützungsleistungen für Ihre Mitglieder und Mitgliedsvereine bzw. Selbsthilfegruppen an, z.B. Beratung, Schulungen, Seminare, Konferenzen, Tagungen etc.
- Ihre Angebote orientieren sich an anerkannten Qualitätskriterien. Außerdem vernetzen Sie Angebote, um den Austausch zwischen den betroffenen Menschen zu fördern.
- Ihre Selbsthilfeorganisation handelt als überregionale Interessenvertretung.
- Sie weisen eine neutrale Ausrichtung sowie die Unabhängigkeit Ihrer Selbsthilfe-Aktivitäten von politischen, religiösen und wirtschaftlichen Interessen auf. Ihre Informationsvermittlung ist inhaltlich neutral und ausgewogen.
- Ihre Selbsthilfeorganisation verfolgt nicht vorrangig wirtschaftliche oder kommerzielle Zwecke.