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Begriffsbestimmung

Unter Selbsthilfeorganisationen werden gesundheitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landes- und Bundesebene verstanden, die auf ein bestimmtes Krankheitsbild oder eine gemeinsame Krankheitsfolge ausgerichtet sind und die im Vergleich zu Selbsthilfegruppen meist größere Mitgliederzahlen aufweisen.

Gefördert werden können Selbsthilfeorganisationen, wenn beispielsweise:

Ihre Selbsthilfeorganisation

  • über die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.) verfügt,
  • zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben einen Mitgliedsbeitrag erhebt,
  • über weitere Strukturen auf Ortsebene (in der Regel mind. 4 regionale Selbsthilfegruppen) verfügt. Ausnahmen sind für Selbsthilfeorganisationen im Bereich der seltenen Erkrankungen möglich,
  • einmal jährlich ein persönliches Zusammentreffen für ihre Mitglieder organisiert,
  • ehrenamtliches und/oder hauptamtliches Personal beschäftigt,
  • Gemeinnützigkeit nachweist.

Ihre rechtlich unselbstständige Untergliederung von Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene im Land Bremen

  • erkennbar eigene Landesaufgaben wahrnimmt,
  • einen eigenen Namen (keine Privatperson) führt.
  • sich demokratisch gegründet und ihre Existenz dokumentiert (Gründungsprotokoll) hat,
  • eine ausreichende Präsenz für die Betroffenen in Bremen und Bremerhaven sicherstellt,
  • Strukturen mit geregelten Verantwortlichkeiten nach (Vorstand/ Mitgliederversammlung etc.) nachweist,
  • einen landesbezogenen Haushaltsplan vorlegt und eine überprüfbare (landesbezogene) Kassenkontenführung nachweist.

Darüber hinaus gelten beispielsweise folgende Fördervoraussetzungen:

  • Die Strukturen Ihrer Organisation weisen einen klaren Gesundheitsbezug auf und werden durch Betroffenenkompetenz getragen.
  • Ihre wichtigste Arbeitsform ist der persönliche Austausch und die gegenseitige Unterstützung, Motivation und Lebenshilfe von Betroffenen und deren Angehörigen.
  • Die Aktivitäten Ihrer Organisation sind auf die Bewältigung chronischer Krankheit und/oder Behinderung ausgerichtet.
  • Sie bieten Unterstützungsleistungen für Ihre Mitglieder und Mitgliedsvereine bzw. Selbsthilfegruppen an, z.B. Beratung, Schulungen, Seminare, Konferenzen, Tagungen etc.
  • Ihre Angebote orientieren sich an anerkannten Qualitätskriterien. Außerdem vernetzen Sie Angebote, um den Austausch zwischen den betroffenen Menschen zu fördern.
  • Ihre Selbsthilfeorganisation handelt als überregionale Interessenvertretung.
  • Sie weisen eine neutrale Ausrichtung sowie die Unabhängigkeit Ihrer Selbsthilfe-Aktivitäten von politischen, religiösen und wirtschaftlichen Interessen auf. Ihre Informationsvermittlung ist inhaltlich neutral und ausgewogen.
  • Ihre Selbsthilfeorganisation verfolgt nicht vorrangig wirtschaftliche oder kommerzielle Zwecke.