I. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Antrag auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung 2025 (pdf)
Verwendungsnachweis für kassenartenübergreifende Pauschalförderung 2024 (über 750,01 EUR) (pdf)
Allgemeine Nebenbestimmungen 2025 (pdf)
Im Land Bremen trifft sich die KooperationsGemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Bremen zu einer Vergaberunde im Jahr mit der Antragsfrist 15. Februar. Die 2. Vergaberunde im Herbst entfällt ab dem Jahr 2025.
- Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen fristgerecht zum 15. Februar des laufenden Förderjahres bei der zuständigen Kasse eingereicht werden.
- Der Nachweis über die Mittelverwendung des Vorjahres ist Bestandteil des Antrags und die Voraussetzung für eine erneute Förderung. Eine Ausnahme bilden Erstanträge.
- Die Entscheidung über die kassenartenübergreifende Pauschalförderung an die Selbsthilfekontaktstellen erfolgt schriftlich, spätestens zum 30. April eines Jahres.
- WICHTIG: Bitte beantragen Sie bereits bis zum 15. Februar alle in diesem Jahr voraussichtlich anfallenden Kosten auch für Veranstaltungen, die Sie regelmäßig planen.
II. Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Projektanträge können derzeit formlos gestellt werden, unter Angabe von Bedarf und Kalkulation.