Die gesetzliche Grundlage zur Förderung der Selbsthilfe (§ 20h SGB V) sieht eine Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen vor.
Die Kooperationsgemeinschaft (KoopG) Selbsthilfeförderung der GKV in Bremen hat, in Abstimmung mit den Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe zuständigen Institutionen, eine neue Geschäftsordnung ratifiziert. Aus pragmatischen Gründen hat man sich in Bremen auf eine Geschäftsordnung verständigt, die für alle Förderebenen (Landesebene und regionale Ebene) gleichzeitig gilt.
Die Geschäftsordnung finden Sie hier