Bremen, 05.12.2023. Mehr als 584.000 Euro haben die Gesetzlichen Krankenkassen im aktuellen Jahr 2023 für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Land Bremen bereitgestellt. Das teilt die Kooperationsgemeinschaft (KoopG) Selbsthilfeförderung der GKV in Bremen jetzt mit. Im Vergleich zum Vorjahr erhielten Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie die Kontaktstellen damit zwölf Prozent mehr Geld. Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) umfasst unter anderem Raummieten, Referentenhonorare und Büromaterial.
Die gesetzlichen Krankenkassen im Land Bremen freuen sich, dass nach der Pandemie, die auch im Selbsthilfe-Bereich viele Aktivitäten behindert hat, eine positive Entwicklung und eine Rückkehr zum Vor-Corona-Niveau festzustellen ist. Die Angebote der Selbsthilfe ergänzen in vielfältiger Art die professionelle Gesundheitsversorgung. Sie sind Ausdruck des außergewöhnlichen Engagegements von Menschen, die selbst von chronischen Erkrankungen oder Behinderungen betroffen sind. Dafür bedanken sich die Bremer Krankenkassen sehr.
Neue Anträge für Selbsthilfegruppen und -organisationen für die Pauschal- und Projektförderung 2024 stehen ab sofort online unter folgender Webadresse zur Verfügung:
https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-hb.de/.
Hier finden sich auch der ausführliche Transparenzbericht und weitere Informationen. – Bitte beachten: Die Abgabefrist für Pauschalanträge endet am 15. Februar 2024. Kassenindividuelle Projektanträge können ganzjährig bei der jeweilig zuständigen Krankenkasse beantragt werden.