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Änderungen 2023

Die Krankenkassen in Bremen freuen sich, auch im Jahr 2023 über Ihre Anträge auf Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit. Ab diesem Jahr gibt es einige Neuerungen, die wir Ihnen in diesem Info-Brief vorstellen wollen:

Was bleibt:

– Die Antragsfristen für die kassenübergreifende Pauschalförderung bleiben wie gewohnt beim 15.02. für die Hauptrunde und beim 15.09. für die 2. Runde (v.a. für Nachtragsbedarfe und Neugruppen).

– Es können Anträge auf Pauschal- und Projektförderung gestellt werden.

– Die gewohnten Ansprechpartner:innen sind auch weiterhin für Sie da.

– Wir stimmen uns mit Vertretern der Selbsthilfe ab.

Was ist neu:

– Der Grundförderbetrag in der Pauschalförderung steigt im Land Bremen von 500 auf 750 Euro, d.h. erst ab 750,01 Euro ist ein großer Verwendungsnachweis erforderlich.

Regelmäßige und wiederkehrende Angebote (wie Seminare, Schulungen, Messebesuche etc.) sind zukünftig grundsätzlich in der Pauschalförderung zu beantragen. D.h. eine Jahresplanung für alle Aktivitäten der Selbsthilfegruppe/-organisation ist nützlich, um Kosten für regelmäßige Aktivitäten mit der Pauschalförderung zu beantragen. Vorteil gegenüber der bisherigen Projektplanung: Das Geld wird bereits im Vorhinein überwiesen.

– Die förderfähigen Ausgaben wurden in dem aktualisierten Leitfaden ergänzt u.a. um Kontoführungsgebühren und Kosten für Steuerberatung, Haftpflichtversicherung und Rechtsberatung (in angemessenem Rahmen). Außerdem können Mitgliedsbeiträge in Dachorganisationen bzw. Fachverbänden übernommen werden, allerdings nicht Mitgliedsbeiträge beim eigenen Bundesverband.

– Die Antragsformulare und Nebenbestimmungen wurden entsprechend geändert (siehe Anlage). Unter anderem gibt es ab 2023 einen gemeinsamen Verwendungsnachweis (Anlage V) für Projektanträge und große Pauschalanträge über 750,01 Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre KoopG Selbsthilfeförderung der GKV in Bremen